10 cbm Abrollcontainer für Altholz

10 cbm Abrollcontainer für Altholz
Abmessungen (L x B x H)
6,50 x 2,50 x 0,80 m
  • Aufstellen, abholen und entsorgen
  • Container steht 3 Tage mietfrei
  • ab 4. Stelltag zzgl. 4,76 € Miete pro Tag

Es gelten unsere Hinweise "Was darf rein?", "Was darf nicht rein?" und "Weitere Hinweise".

570,00 €

inkl. MwSt.

Lieferung in 1-2 Werktagen möglich

Artikel-Nr.: 01040011000
Was darf rein?
  • Altholz AVV 170201
  • unbehandelte Holzbretter
  • Paletten / Transportkisten
  • Holzmöbel
  • Furnierholz
  • Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz
  • Türblätter und Zargen von Innentüren
  • Innentüren
  • Bauspanplatten
Was darf nicht rein?
  • Außentüren und -fenster
  • Holzfußböden / Parkett / Laminat
  • imprägnierte Hölzer
  • Gartenzäune
  • Polstermöbel
  • Brandholz
  • Bahnschwellen
  • Holz mit Anhaftungen
  • Baumstämme / Wurzelstöcke
  • Gartenabfälle
Weitere Hinweise

Das Liefergebiet von unserem Containerdienst

Unser Containerdienst liefert Container in einem Umkreis von 25 km um unseren Firmensitz Kirchheim am Neckar, zum Beispiel nach:

71522 Backnang, 74924 Bad Rappenau, 74319 Bietigheim-Bissingen, 74357 Brackenheim, 75031 Eppingen, 75031 Eppingen 74321 Freiberg am Neckar, 74078 Heilbronn, 74211 Leingarten, 74245 Löwenstein, 71629 Ludwigsburg, 71672 Marbach am Neckar, 71706 Markgröningen, 75417 Mühlacker, 71720 Oberstenfeld, 70378 Remseck am Neckar, 74193 Schwaigern, 71701 Schwieberdingen, 71711 Steinheim an der Murr, 71665 Vaihingen an der Enz, 74189 Weinsberg

Weiter entfernte Lieferorte auf Anfrage.

 

Anlieferung und Stellplatz des Containers

Bitte beachten Sie, dass unser Containerfahrzeug problemlos zum gewünschten Stellplatz des Containers fahren kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,50 m.

Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen wetterfesten Untergrund. Vor dem Container muß ausreichend freie Fläche sein zum problemlosen Absetzen des Containers.

 

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Sie benötigen eine besondere Stellgenehmigung, wenn der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) abgestellt werden soll. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde.

Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Ihre Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt in Rechnung stellen.

Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

 

Richtiges Befüllen des Containers 

Der Container darf nur bis zur Ladekante befüllt werden. Die maximale Zuladung beträgt 12 Tonnen. Bei Überladung darf unser Fahrer den Container nicht befördern und wir müssen Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen.

Der Container darf ausschliesslich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, finden Sie oben in der Infobox "Was darf rein". Bitte achten Sie auf eine korrekte Befüllung, um Mehrkosten zu vermeiden.

 

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter 07143-8953-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

  • Fragen zum Artikel?

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